Abschiednehmen ist schwer. Wenn ein geliebter Mensch geht, fehlen oft genau die Worte, die man eigentlich so gerne finden würde. In dieser besonderen Zeit möchte ich Dir Raum geben für Deine Erinnerungen, Deine Gefühle und für all das, was diesen Menschen einzigartig gemacht hat.
Als Trauerrednerin begleite ich Dich und Deine Familie mit Ruhe, Einfühlungsvermögen und viel Zeit für das, was Euch bewegt. Dabei geht es nicht um eine Rede „von der Stange“, sondern um einen Abschied, der so persönlich und besonders ist wie der Mensch, von dem Ihr Abschied nehmt.
In einem persönlichen Trauergespräch erzählst Du mir von dem verstorbenen Menschen: von seinem Leben, seiner Persönlichkeit, besonderen Lebensstationen, kleinen Eigenheiten, schönen Erinnerungen und vielleicht auch von Geschichten, bei denen Ihr heute noch schmunzeln müsst.
Ich höre zu, frage nach und nehme all das auf, was diesen Menschen ausgemacht hat.
Aus Euren Erinnerungen entsteht eine persönliche und individuelle Trauerrede, die nicht nur zurückblickt, sondern den Menschen noch einmal spürbar werden lässt – mit seiner Geschichte, seinen Beziehungen und den besonderen Momenten, die bleiben.
Ob in der Trauerhalle, am Grab oder an einem anderen Ort Eurer Wahl – ich gestalte und begleite die Abschiedszeremonie ganz nach Euren Vorstellungen.
Dabei dürfen auch persönliche, ungewöhnliche oder kreative Wünsche ihren Platz haben. Denn ein Abschied muss nicht immer gleich aussehen. Er darf so individuell sein wie das Leben, das gefeiert und verabschiedet wird.
Im Gesamtpreis enthalten sind:
Persönliches Trauergespräch bei Euch vor Ort
Individuell verfasste Trauerrede auf Grundlage Eurer Erinnerungen und Wünsche
Halten der Trauerrede während der Abschiedszeremonie
Anfahrt bis 20 km inklusive
ab 21 km: 0,15 € je zusätzlichem Kilometer
Du möchtest, dass der Abschied nicht nur traurig, sondern vor allem persönlich, würdevoll und voller Erinnerungen ist?
Dann lass uns gemeinsam Worte finden für einen Menschen, der bleibt – in Euren Herzen und in Euren Erinnerungen. 🤍
Hinweis: Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen
